Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der cocharge Plattform, die von der cocharge GmbH, Bahnhofstr. 37, 28195 Bremen (nachfolgend „cocharge") betrieben wird.
Die AGB regeln die Registrierung, Rahmenverträge und Nutzung der EV-Ladeinfrastruktur über die cocharge App und Website.
2. Definitionen
- Betreiber: Eigentümer einer Ladestation, der diese über cocharge öffentlich zugänglich macht
- Nutzer: Person, die eine Ladestation über cocharge nutzt
- Ladepunkt: Einzelne Lademöglichkeit an einer Ladestation
- Gewerblicher Betreiber: Betreiber mit Geschäftssitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Registrierung und Akzeptanz dieser AGB zustande. Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer/Betreiber, dass alle angegebenen Daten korrekt sind.
4. Pflichten der Betreiber
Betreiber verpflichten sich:
- Korrekte Stationsdaten bereitzustellen (Standort, Öffnungszeiten, Zugang, Preise in €/kWh, Steckertypen)
- Die Station ordnungsgemäß zu warten
- Alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten
- Eine gültige Zahlungsmethode für den Empfang von Auszahlungen bereitzustellen
- Die Ladestation öffentlich zugänglich und diskriminierungsfrei zu halten
5. Sonderregelungen für gewerbliche Betreiber
Für gewerbliche Betreiber gelten folgende zusätzliche Regelungen:
- 15 Tage Ankündigungsfrist bei Änderungen der AGB
- 30 Tage Kündigungsfrist mit schriftlicher Begründung
6. Pflichten der Nutzer
Nutzer verpflichten sich:
- Ein Konto zu erstellen und korrekte Informationen anzugeben
- Eine gültige Zahlungsmethode zu hinterlegen
- Ladestationen sorgfältig zu behandeln
- Schäden sofort zu melden
- Die vereinbarten Beträge nach Ladevorgängen zu bezahlen
7. Preise und Abrechnung
Die Preise für Ladevorgänge werden vom Betreiber festgelegt und in der App angezeigt. Die Abrechnung erfolgt auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs in €/kWh.
cocharge behält eine Service-Gebühr von 15% der Ladeeinnahmen ein. Der Betreiber erhält 85% der Einnahmen.
cocharge zahlt die für den Betreiber vereinnahmten Zahlungen aus den an seinen Ladestationen vorgenommenen Ladevorgängen innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf des Kalendermonats, in dem der jeweilige Ladevorgang stattgefunden hat, an den Betreiber aus.
8. Einmalige Anschlussgebühr
8.1. Für die Einrichtung der Ladestation des Kunden (Wallbox) in unserem Backend-System erheben wir eine einmalige Anschlussgebühr in Höhe von brutto 75,00 EUR inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2. Die Anschlussgebühr umfasst folgende Leistungen:
8.2.1. die Anlage und Registrierung der Ladestation als Station in unserem System einschließlich der damit verbundenen Verwaltungs- und Einrichtungskosten;
8.2.2. einen Online-Konfigurationstermin per Videokonferenz (Google Meet), in dem wir den Kunden bei der Verbindung der Ladestation mit unserem Backend-System unterstützen.
8.3. Voraussetzung für die Durchführung des Konfigurationstermins ist, dass die Ladestation zum vereinbarten Termin vollständig installiert bzw. aufgebaut, mit dem Internet verbunden und technisch funktionsfähig ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, gilt unsere Leistung nach Abs. 8.2.2. als angeboten; ein Anspruch auf einen weiteren kostenfreien Termin besteht nicht.
8.4. Leistungen, die über den in Abs. 8.2. genannten Umfang hinausgehen, sind nicht in der Anschlussgebühr enthalten. Benötigt der Kunde weitergehende Unterstützung, können wir diese nach vorheriger Vereinbarung gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste erbringen. Für Arbeiten vor Ort (z. B. Installation, Fehlerbehebung an der Hardware oder am Netzwerk) hat der Kunde auf eigene Kosten einen qualifizierten Elektrofachbetrieb bzw. Techniker zu beauftragen.
9. Reservierungen
Nutzer können Ladestationen bis zu 48 Stunden im Voraus reservieren.
- Stornierungen bis zu 3 Stunden vor dem geplanten Zeitpunkt sind kostenfrei
- Bei späterer Stornierung können Gebühren anfallen
10. Haftung
cocharge haftet nicht für:
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung der Ladestationen
- Unterbrechungen der Verfügbarkeit
- Handlungen oder Unterlassungen von Betreibern oder Nutzern
Die Haftung von cocharge ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
11. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Nutzer können jederzeit kündigen
- Betreiber können mit einer Frist von 30 Tagen kündigen
- cocharge kann mit einer Frist von 30 Tagen kündigen
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
13. Änderungen der AGB
cocharge behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden mit einer Frist von mindestens 15 Tagen (für gewerbliche Betreiber) vor Inkrafttreten mitgeteilt. Bei Nichtakzeptanz können Nutzer und Betreiber den Vertrag kündigen.
14. cocharge Wallet (Guthaben)
14.1 Natur des Wallet-Guthabens
- Wallet-Guthaben ist ein von cocharge im Rahmen geeigneter Programme (z. B. Empfehlungsprogramme) oder als Gutschrift durch cocharge (z. B. aus Kulanz oder zur Korrektur) gewährter Aktionswert. Nutzer zahlen kein Geld für den Erwerb von Guthaben; eine Aufladung des Wallets gegen Zahlung ist nicht möglich.
- Guthaben besitzt keinen Bargeldwert, wird nicht verzinst, kann nicht ausgezahlt oder in Bargeld eingetauscht und nicht zwischen Konten übertragen werden.
- Guthaben wird in EUR ausgewiesen und kann ausschließlich mit kostenpflichtigen cocharge-Ladevorgängen an Stationen des Netzwerks verrechnet werden, die über das Nutzerkonto mit dem hinterlegten Zahlungsmittel abgerechnet werden. Kostenfreie Ladevorgänge (z. B. an eigenen Stationen) verbrauchen kein Guthaben.
- Die Verwendung von Guthaben mindert die Auszahlung an den Betreiber der genutzten Ladestation nicht; der Betreiber wird so vergütet, als wäre der Ladevorgang vollständig über ein Zahlungsmittel bezahlt worden (§ 7 gilt unverändert). Der Guthabenanteil wird von cocharge getragen.
14.2 Verfall
- Jeder ausgegebene Guthabenbestand erhält bei Ausgabe ein Ablaufdatum. Die Standardlaufzeit beträgt 12 Monate ab dem Ausgabedatum.
- Einzelne Programme können kürzere oder längere Laufzeiten vorsehen; der jeweils geltende Zeitraum wird dem Nutzer bei der Ausgabe mitgeteilt. Das Ablaufdatum jedes Guthabenbestands ist zudem jederzeit im Wallet einsehbar.
- Die teilweise Verwendung eines Guthabenbestands verlängert die Gültigkeit des verbleibenden Betrags nicht.
- cocharge versendet für noch nicht verbrauchtes Guthaben 30 Tage und 7 Tage vor Ablauf Erinnerungen sowie eine Mitteilung bei Verfall als Serviceleistung. Der Nichterhalt einer Erinnerung verlängert das Ablaufdatum nicht und begründet keinen Anspruch auf Wiedergutschrift.
- Nach Ablauf verfällt nicht verbrauchtes Guthaben ersatzlos. Verfallenes Guthaben wird automatisch aus dem verfügbaren Saldo entfernt und nicht wiederhergestellt.
14.3 Reihenfolge der Verrechnung
- Bei mehreren Guthabenbeständen wird der Bestand mit dem nächstgelegenen Ablaufdatum zuerst verbraucht.
- Ist die Verwendung des Wallets aktiviert, wird Guthaben nach Abschluss des Ladevorgangs vor jeder Belastung des hinterlegten Zahlungsmittels mit dem Gesamtbetrag des Ladevorgangs verrechnet. Das Zahlungsmittel wird nur für den verbleibenden Restbetrag belastet.
- Ist kein Zahlungsmittel hinterlegt oder kann die Rechnung über den Restbetrag nicht erstellt werden, wird die Verrechnung des Guthabens für diesen Ladevorgang rückgängig gemacht. Guthaben, das in der Zwischenzeit verfallen ist oder von cocharge widerrufen wurde, wird dabei nicht wiederhergestellt.
- Wird die Belastung des Zahlungsmittels für den Restbetrag abgelehnt, bleibt das Guthaben auf die Rechnung dieses Ladevorgangs angerechnet; der offene Restbetrag wird weiterhin über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen.
14.4 Wallet-Einstellung
- Bei neuen Wallets ist die Einstellung „Wallet-Guthaben für Ladevorgänge verwenden" standardmäßig aktiviert.
- Die Einstellung kann jederzeit in den Kontoeinstellungen ein- oder ausgeschaltet werden.
- Eine Änderung der Einstellung gilt nur für Ladevorgänge, die nach der Änderung gestartet werden. Bereits laufende Vorgänge werden nach der zu Beginn des Vorgangs geltenden Einstellung abgerechnet.
14.5 Erstattungen
- Wird ein ganz oder teilweise mit Wallet-Guthaben bezahlter Ladevorgang erstattet, wird der Guthabenanteil dem Wallet als neue Gutschrift gutgeschrieben (keine Barauszahlung und keine Erstattung auf ein Zahlungsmittel). Die Gutschrift erfolgt derzeit durch cocharge im Rahmen des Supportverfahrens und erhält ein eigenes Ablaufdatum.
- Der über das Zahlungsmittel bezahlte Anteil wird im üblichen Erstattungsverfahren auf das ursprüngliche Zahlungsmittel zurückerstattet.
- Teilerstattungen werden anteilig auf den Guthabenanteil und den Zahlungsmittelanteil des ursprünglichen Vorgangs verteilt.
- Ist der zugrunde liegende Guthabenbestand zum Zeitpunkt der Erstattung bereits verfallen, wird der Guthabenanteil nicht wiederhergestellt.
14.6 Kontoauflösung
- Bei Auflösung des Kontos verfällt jegliches verbleibendes Guthaben ersatzlos.
- Verfallene Beträge werden zu Prüfungszwecken in den internen Aufzeichnungen von cocharge dokumentiert.
14.7 Maßnahmen von cocharge in Bezug auf Guthaben
- cocharge kann Guthaben in Fällen von Betrug, Missbrauch oder Verstoß gegen Programmbedingungen widerrufen; eine Mitteilung an den Nutzer erfolgt, soweit dies in zumutbarer Weise möglich ist.
- cocharge kann irrtümlich ausgegebenes Guthaben korrigieren.
- Ein Widerruf oder eine Korrektur erfasst nur noch nicht verbrauchtes Guthaben; der Saldo wird dadurch nicht negativ.
- Sämtliche derartigen Maßnahmen werden zusammen mit Begründung und Zeitpunkt protokolliert.
14.8 Belege und Messung
- Die im Wallet ausgewiesene Aufteilung zwischen Guthaben- und Zahlungsmittelanteil ist informatorisch. Sie ersetzt oder ändert nicht den eichrechtskonformen Ladevorgangs-Beleg (gelieferte kWh, Preis pro kWh, Gesamtbetrag), den der Nutzer gemäß deutschem Eichrecht erhält.
14.9 Steuerliche Behandlung
- Alle im Wallet und auf den Ladebelegen ausgewiesenen Beträge sind Bruttobeträge inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
14.10 Änderungen von Programmen
- cocharge kann guthabenausgebende Programme jederzeit unter Beachtung einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern oder einstellen.
- Die zum Zeitpunkt der Ausgabe eines Guthabenbestands geltenden Bedingungen gelten für diesen Bestand fort; Programmänderungen werden nicht rückwirkend zum Nachteil des Nutzers angewendet.
14.11 Aufbewahrung von Daten
- Wallet-Transaktionsaufzeichnungen werden für den nach deutschem Handels- und Steuerrecht erforderlichen Zeitraum aufbewahrt (derzeit 10 Jahre gemäß § 257 HGB / § 147 AO). Diese Aufbewahrungspflicht gilt unabhängig von etwaigen Löschungsersuchen und ist in der Datenschutzerklärung von cocharge berücksichtigt.
14.12 Support und Streitfälle
- Der Transaktionsverlauf ist jederzeit im Wallet (Web und App) einsehbar. Nutzer können zusätzlich über die regulären Supportkanäle einen vollständigen Auszug ihres Wallet-Transaktionsverlaufs anfordern.
- Streitigkeiten über Saldo, Ausgabe oder Verwendung von Wallet-Guthaben werden über das bestehende cocharge-Supportverfahren bearbeitet.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bremen, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026